W3-Professur Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate

Die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist ein lebendiger Ort der Kunst, der Forschung und der Lehre. Renommierte Fachleute aus Filmpraxis und Wissenschaft betreuen die Studierenden intensiv und individuell. An der einzigen deutschen Filmuniversität wird innovative Forschung mit, im und zu Film und anderen audiovisuellen Medien vorangetrieben. Die Hochschule ist ein weltoffener und diskriminierungsfreier Raum für kulturelle und gesellschaftliche Auseinandersetzung.

An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist  eine künstlerische Professur der Besoldungsgruppe W3 für das Fachgebiet „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ zum 01. Oktober 2024 zu besetzen.

Zeitliche Begrenzung:

Die Professur wird entsprechend § 43 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt. Im Falle einer Erstberufung erfolgt die Besetzung befristet für fünf Jahre und wird nach positiver Evaluation entfristet.

Aufgabengebiet:

Die Professur „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ ist für das Fachgebiet Dokumentarfilmregie und Regie für non-fiktionale Formate im Rahmen des Bachelor- und Masterstudiums zuständig. Als non-fiktionale Formate werden hier nicht ausschließlich Dokumentarfilm- oder Senderformate, sondern alle Formen des non-fiktionalen filmischen Erzählens verstanden.

Die Aufgaben der Professur „Regie für Dokumentarfilm und non-fiktionale Formate“ werden deshalb im Besonderen umfassen:

  • Vermittlung von Lehrinhalten zu Dokumentarfilm, anderen non-fiktionalen Formaten und zu hybriden Formaten - für Kino, TV und Streamingdienste
  • Einzelbetreuung von Studierenden und deren BA- und MA-Abschlussarbeiten (praktisch und theoretisch)
  • Konzeption, Organisation und Durchführung von praktischen Werkstätten
  • Betreuung interdisziplinärer Übungen und Abschlussarbeiten in Kooperation mit anderen Studiengängen
  • Leitung und Organisation von Zugangsverfahren und Abschlussprüfungen
  • regelmäßige Evaluierung und Weiterentwicklung der Studienpläne des Studiengangs Regie und die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung interdisziplinärer Studieninhalte
  • Stärkung non-fiktionaler Inhalte und Formen an der Filmuniversität über den Studiengang Regie hinaus
  • Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen bei der Entwicklung non-fiktionaler Lehrinhalte, Übungen und Werkstätten und deren Implantierung in den Studienordnungen
  • Aktives Mitwirken in der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit an der Filmuniversität

Besonderer Wert wird auf die aktive Förderung und Betreuung der künstlerischen Qualifizierungsprojekte der akademischen Mitarbeiter*innen gelegt.

Einstellungsvoraussetzungen:

Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 41 Absatz 1 Nummer 1 bis 4a und Absatz 4 BbgHG wie folgt:
  • abgeschlossenes künstlerisches Hochschulstudium
  • pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehrtätigkeit
  • besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit, nachzuweisen durch Teilnahme der eigenen Filmprojekte an internationalen Festivals und/oder nationalen Festivals und/ oder Ausstrahlung in TV/Streamingdienst
  • darüber hinaus, zusätzliche künstlerische Leistungen nachzuweisen durch Auszeichnungen und Preise auf internationalen Festivals oder einer vergleichbaren Kategorie

Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Publikationen, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:
  • Bereitschaft zu forschender Lehre/künstlerischer Forschung
  • Hochschulerfahrung und Erfahrung bei der Mitwirkung in Gremien
  • Erfahrungen im Gebiet der künstlerischen Nachwuchsförderung
  • Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchzuführen
  • Gute Vernetzung in die Medienbranche, zu Filmförderungen sowie Verwertungs- und (inter)nationalen Senderstrukturen mit der Bereitschaft, dieses Netzwerk für die Filmuniversität, in der Lehre und bei der Betreuung der Studierenden einzusetzen
  • Kenntnis der aktuellen Entwicklungen, Tendenzen und Debatten zu Dokumentarfilm und non-fiktionalen Werken

                  Wünschenswert sind darüber hinaus, nachzuweisen durch entsprechende Projekte, Lehrevaluationen, Arbeitszeugnisse o.ä.:

                  • Erfahrungen in forschender Lehre/künstlerischer Forschung
                  • Beschäftigung mit Erzählformen für neue digitale/immersive Medien
                  • Erfahrungen im Bereich der Onlinelehre
                  • medienpolitisches Engagement in öffentlichen Gremien und/oder Berufsverbänden
                  • Erfahrungen in der Akquise von Drittmitteln
                  • Engagement im Bereich ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Filmproduktion

                  Lehrverpflichtung:

                  Die Lehre umfasst 18 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg und entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Regie. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch. Einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.

                  Sonstige Hinweise:

                  Die Filmuniversität schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Im Sinne des § 7 Absatz 4 BbgHG werden bei gleicher Eignung Frauen sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen aus dem Ausland, von Personen mit Migrationshintergrund und Bewerber*innen mit familiären Betreuungsaufgaben sind ausdrücklich erwünscht.

                  Die Filmuniversität strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert daher qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bitte weisen Sie auf eine Schwerbehinderung ggf. bereits in Ihrer Bewerbung hin.

                  Die Filmuniversität bittet die Bewerber*innen um ein schriftliches Lehrkonzept.

                  Zu dem bitten wir die Bewerber*innen, ihre Vorstellungen darüber zu formulieren, wie Gleichstellung und Diversität in Lehre und Forschung integriert und im universitären Leben unterstützt werden können. Hierbei soll auch dargestellt werden, wie latenten und expliziten Formen von Diskriminierung begegnet werden kann. Diese Aspekte finden Eingang in die Auswahlentscheidung.

                  Weiter setzt sich die Filmuniversität für eine Stärkung von Nachhaltigkeit im Hochschulkontext ein und fördert die Auseinandersetzung mit ökologischen, sozialen und ökonomischen Dimensionen von Nachhaltigkeit in Lehre, Kunst und Forschung. In diesem Sinn bitten wir Bewerber*innen, Bezüge zwischen ihrer eigenen Arbeit und dem Bereich Nachhaltigkeit herzustellen.

                  Bewerbungsunterlagen:

                  Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit
                  • Darstellung des wissenschaftlichen, künstlerisch-kreativen und pädagogischen Werdegangs
                  • Lebenslauf
                  • Zeugnisse (in deutscher oder englischer Übersetzung)
                  • Lehrkkonzept
                  • Darstellung zu Gleichstellung und Diversität in Lehre und Forschung
                  • Darstellung zu Nachhaltigkeit in der Filmproduktion in Bezug auf Lehre und Forschung
                  • Tätigkeitsnachweise
                  • Arbeitsbeispiele - durch einen entsprechenden Link auf eine Streamingplattform
                  • Publikationsverzeichnis

                  richten Sie bitte bis zum 05.06.2023 ausschließlich an unser Online-Bewerbungsportal.

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