Von dem*der Präsident*in wird erwartet, die Vielfalt der Lehr- und Forschungsfelder aktiv zu unterstützen und den Diskurs zwischen Kunst, Wissenschaft sowie Film- und Medienpraxis zu moderieren. Er*sie fördert die künstlerische und wissenschaftliche Profilierung der Filmuniversität regional und international.
Der*die Präsident*in sollte über profunde Kenntnisse von Hochschulstrukturen verfügen und Erfahrung in den Bereichen Kunst und Kultur, Film- und Kreativwirtschaft oder Wissenschaft vorweisen. Von ihr*ihm wird Engagement für die nationale und internationale Ausrichtung der Filmuniversität in Forschung, Lehre und Transfer erwartet.
Zum*zur Präsident*in kann bestellt werden, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Kunst und Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass er*sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie*er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen.
Der*die Präsident*in leitet die Hochschule in eigener Zuständigkeit und Verantwortung und vertritt sie nach außen. Zur Unterstützung steht ihr*ihm ein Präsidialkollegium zur Seite, dem die Vizepräsident*innen und Dekan*innen sowie der*die Kanzler*in angehören. Aufgaben und Rechtsstellung des*der Präsident*in sind in § 71 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 9. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 12]) geregelt. Der*die Präsident*in wird auf Grund eines Wahlvorschlages einer Findungskommission des Landeshochschulrates vom Senat auf Zeit gewählt und von der*dem Minister*in für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg für eine Amtszeit von 6 Jahren bestellt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Die dienstrechtliche Stellung und weitere Rahmenbedingungen ergeben sich aus § 71 BbgHG. Die Vergütung bzw. Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe W3 zuzüglich Funktionsleistungsbezügen
gemäß § 4 der Hochschulleistungsbezügeverordnung.
Die Filmuniversität schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Familienstatus, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Unter den Voraussetzungen
des § 7 Absatz 4 BbgHG werden bei gleicher Eignung Frauen sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Die Filmuniversität fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Die Filmuniversität bittet behinderte Personen ggfs. bereits in Ihrer Bewerbung auf eine Schwerbehinderung hinzuweisen. Bewerbungen aus dem Ausland, von Personen mit Migrationshintergrund und Bewerber*innen mit familiären Betreuungsaufgaben sind ausdrücklich erwünscht.
Zudem bitten wir die Bewerber*innen, ihre Vorstellungen darüber zu formulieren, wie Gleichstellung und Diversität integriert und im universitären Leben unterstützt werden können. Hierbei soll auch dargestellt werden, wie latenten und expliziten Formen von Diskriminierung begegnet werden kann. Diese Aspekte finden Eingang in die Auswahlentscheidung.
Bitte stellen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung auch Ihre Vorstellungen von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie demokratischer Teilhabe in- und außerhalb des Hochschulkontextes dar.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (vorzugsweise elektronisch) sind bis zum 17.11.2024 zu richten an:
Die*den Vorsitzende*n der Findungskommission Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
c/o Geschäftsstelle des Landeshochschulrates Brandenburg
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Dortustraße 36
14467 Potsdam
E-Mail: landeshochschulrat@mwfk.brandenburg.de
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