Deutschlandstipendium

Zum Wintersemester 2025/26 schreibt die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF, vorbehaltlich der endgültigen Mitteleinwerbung der privaten Förderer und der Mittelzuweisung, voraussichtlich 10 -12 Deutschlandstipendien aus. Bewerben können sich Studierende, die an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF immatrikuliert sind oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Wintersemester immatrikulieren und im Rahmen der Regelstudienzeit studieren werden.

Förderzeitraum:

Das Deutschlandstipendium wird von Oktober 2025 bis zum September 2026 gewährt.

Förderhöhe:

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiat*innen ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann auch zusätzlich zum BAföG bezogen werden.

Auswahlkriterien:

Maßgeblich für die Vergabeentscheidung sind Begabung und Leistung.
Der Nachweis besonders guter Leistungen stützt sich bei Studienbewerber*innen sowie bei Studierenden der ersten beiden Fachsemester auf eine besonders ausgeprägte Begabung und Eignung für die gewählte Fachrichtung, deren außergewöhnliche Qualität sich im Rahmen des Feststellungsverfahrens der studiengangsbezogenen Eignung gezeigt hat.
Für Studierende höherer Fachsemester sind darüber hinaus die bisher erbrachten Studienleistungen, für Studierende eines Masterstudiengangs die Abschlussnote eines vorausgegangenen Studiums, besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise sowie eine vorausgegangene Berufstätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerber*in sollen außerdem einbezogen werden ƒ außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Verbänden oder Vereinen, ƒ besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten oder Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund sowie Bedürftigkeit.
Die Filmuniversität legt hierbei aufgrund ihrer Gewerkeorientierten Ausbildung ein besonderes Gewicht auf Teamfähigkeit und fachliche Kompetenz bzw. Vorbildung der Bewerber*innen.

Auswahlverfahren:
Die Filmuniversität konstituiert zur Auswahl der Stipendiat*innen eine Vergabekommission. Deren Mitglieder sind ein*e Lehrende*r der jeweiligen Fakultäten der Filmuniversität, vorgeschlagen von den jeweiligen Fakultätsräten der Filmuniversität, ein*e Studierende*r der jeweiligen Fakultäten der Filmuniversität, vorgeschlagen vom Studierendenrat und ein*e Mitarbeiter*in der Verwaltung. Die Vergabekommission trifft mit einfacher Mehrheit die Auswahl der Stipendiat*innen nach den festgelegten Kriteiren. Der Senat nimmt die Auswahl der Stipendiat*innen zustimmend zur Kenntnis

                Sonstige Hinweise:

                Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
                Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Grundsätzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier:
                Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien

                Bewerbungsunterlagen:

                Für die Bewerbung benötigen Sie folgende Unterlagen
                • einen tabellarischen, unterschriebenen Lebenslauf
                • ein Motivationsschreiben, in dem die Bewerberin bzw. der Bewerber darlegt, welche beruflichen Ziele sie bzw. er anstrebt und wie sie bzw. er dabei von einer positiven Vergabeentscheidung profitieren würde
                • ein Empfehlungsschreiben einer bzw. eines Lehrenden der Filmuniversität jedweden Studienganges, jedoch kein Mitglied der Vergabekommission; Bewerber*innen, welche sich erst zu Beginn des Förderzeitraumes immatrikulieren werden, wenden sich an ein Mitglied ihrer Zulassungskommission oder an eine Person von einer vor Studienbeginn besuchten berufsbildenden oder fachspezifischen Institution
                • eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Kopie des Zulassungsbescheides für das der Bewerbung nachfolgende Semester
                • einen Nachweis über bisher erbrachte Studienleistungen (wenn das Studium bereits aufgenommen wurde),
                • Nachweise über bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erworbenen Studienabschlüsse
                • ggf. Praktikums- oder Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige besondere Tätigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten, Begabungen oder weiteres Engagement
                • ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen

                die Sie bitte ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 15.09.2025 einreichen.

                Satzung zur Vergabe des Deutschlandstipendiums

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